Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: 02.06.2022)

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung kommt der Vertrag zwischen dem/der Teilnehmer/in und der Volkshochschule zustande.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist möglich:

  • schriftlich mit dem Anmeldeformular,
  • per Fax, E-Mail oder Internet
  • persönlich oder
  • telefonisch bei unserer Geschäftsstelle der Volkshochschule.

Mit der Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Sinsheim e.V. an.

Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.

Für Einzelveranstaltungen mit Abendkasse ist keine Anmeldung erforderlich, die Gebühr wird am Tag der Veranstaltung vor Ort entrichtet.

2. Gebühren und Bezahlung

Die Kursgebühr wird bei der Anmeldung und somit mit Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Kosten für Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Bezahlung ist möglich durch:

  • Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
  • Bar- oder EC-Kartenzahlung bei Anmeldung in der Geschäftsstelle.

Rücklastschriftgebühren wegen fehlerhafter Kontoangaben, ungerechtfertigtem Widerruf oder Nichtdeckung des Kontos trägt der Kontoinhaber.
Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr der Rücklastschriften von 3,00 € erhoben.

Die Gebühren für den Fachbereich Fremdsprachen sind gesondert in einer Gebührentabelle ausgewiesen, welche auf unserer Homepage sowie in unserem Programmheft zu finden ist.

Ermäßigungen: Schüler, Auszubildende, Studenten, Arbeitslose, Rentner mit Wohngeldberechtigung und Sozialhilfeempfänger erhalten in einigen Kursen gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung. Ermäßigungen können grundsätzlich nur nach Rücksprache gewährt werden. Grundsätzlich ausgenommen: Theaterfahrten, Exkursionen, EDV-Kurse und Kurse in Kleingruppen.

3. Teilnehmerzahl

Für die Durchführung der Veranstaltungen der Volkshochschule sind Mindest- und Höchstteilnehmerzahlen vorgegeben, eine rechtzeitige Anmeldung ist deshalb empfehlenswert.

Kurse können auf Wunsch der Teilnehmenden auch mit geringerer Beteiligung durchgeführt werden. In diesem Fall wird ein kostendeckender Gebührenaufschlag erhoben, der vor dem zweiten Kurstermin festgelegt wird. Kommen Teilnehmende nach der vereinbarten Gebührenerhöhung hinzu, sind keine Änderungen mehr möglich. Die Volkshochschule behält es sich vor, Kurse wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die bereits bezahlte Kursgebühr wird in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.

4. Abmeldung/Rücktritt vom Vertrag

a) Die Volkshochschule kann von dem Vertrag zurücktreten:

  • wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist
  • wenn die von der Volkshochschule verpflichtete Kursleitung aus Gründen, die nicht in der Risikosphäre der Volkshochschule liegen (z. B. Krankheit), ausfällt.
  • wenn Kursräume von Dritten nicht mehr zur Verfügung stehen und kein Ersatz zur Verfügung steht

In diesen Fällen werden bereits gezahlte Gebühren ganz oder unter Anrechnung der bis dahin stattgefundenen Unterrichtsstunden zurückerstattet.

b) Teilnehmende können ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung über die Geschäftsstelle zurücktreten:

  • bei Kursen bis zu sechs Veranstaltungstagen und Wochenendveranstaltungen spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn (gebührenfrei)
  • bei Kursen mit sieben und mehr Veranstaltungstagen:
    • Eine Woche vor Veranstaltungsbeginn: gebührenfrei
    • Spätestens vor dem 2. Unterrichtstermin, sofern im Hinblick auf die Teilnehmerzahl keine abweichende Individualvereinbarung (siehe Punkt 3) getroffen wurde: Eine Abmeldegebühr von 5,00 € wird einbehalten.

Ein Rücktritt nach Ablauf der genannten Fristen ist nicht mehr möglich.
Auch bei Nichtteilnahme und Verhinderung wegen Krankheit müssen die Gebühren bezahlt werden.

Die Kurleitungen sind nicht berechtigt Abmeldungen entgegenzunehmen, diese muss über die Geschäftsstelle der vhs erfolgen.

c) Sofern keine anderen Regelungen ausgeschrieben sind, gelten für eintägige Exkursionen folgende Rücktrittsbedingungen:

  • Bei Rücktritt bis zu 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird der einbezahlte Betrag abzüglich einer Verwaltungsgebühr von 5,00 € zurückerstattet.
  • Vom 10. bis 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte des einbezahlten Betrages erstattet, mindestens werden jedoch 5,00 € einbehalten.
  • Ab dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn kann keine Rückerstattung mehr erfolgen.

5. Verspäteter Kurszustieg

Erfolgt der Kurseinstieg bis zum dritten Kurstermin eines Kurses, ist die gesamte Kursgebühr zu entrichten. Bei einem Kurseinstieg nach dem dritten Kurstermin ist eine anteilige Kursgebühr zu entrichten.

Rücken Teilnehmer*innen der Warteliste nach, sind die Kursgebühren nur anteilig zu entrichten.

Jeder verspätete Kurszustieg ist im Vorfeld mit der VHS Verwaltung abzusprechen.

6. Unterrichtsfreie Tage

An gesetzlichen Feiertagen sowie während der offiziellen Ferienzeiten findet in der Regel, wenn nicht gesondert angekündigt, kein Unterricht statt. Bitte beachten Sie hierzu den Ferienplan.

7. Teilnahmebescheinigungen/Zeugnisse

Teilnahmebescheinigungen für das laufende Semester werden auf Wunsch nach Beendigung des Kurses und Vorliegen der Anwesenheitsliste ausgestellt, soweit die Teilnehmenden regelmäßig (mindestens 80%) am Kurs teilgenommen haben. Die Bescheinigungen werden in Folgekursen ausgehändigt oder können in der Geschäftsstelle der vhs abgeholt werden, es erfolgt kein Postversand. Für die Erstellung von Bescheinigungen vorheriger Semester wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Leistungsnachweise in Form eines Zeugnisses werden nur aufgrund einer Prüfung ausgestellt. 

8. Theaterfahrten und Studienreisen

Hier gelten besondere Bedingungen, die jeweils aus dem Informationsblatt zu entnehmen sind.

Bei Studienreisen tritt die Volkshochschule lediglich als Vermittler auf. Es gelten besondere Reisebedingungen, die den Interessenten ausgehändigt werden.

9. Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule erfolgt auf eigenes Risiko.

Die Haftung der Volkshochschule für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen der Volkshochschule Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für Unfälle während der Veranstaltungen und auf dem Weg von und zu den Unterrichtsräumen sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen einschließlich der Garderobe übernimmt die Volkshochschule auch bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen keine Haftung.

10. Urheberschutz

Das Fotografieren und Anfertigen von Bild- und Tonmitschnitten in den Veranstaltungen ist nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der Volkshochschule auf keine Weise vervielfältigt werden. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Datenschutzerklärung.

11. Hausordnung

Die Volkshochschule ist in einigen Unterrichtsräumen nur Gast. Es gelten die jeweiligen Hausordnungen der Veranstaltungsorte. Grundsätzlich ist das Rauchen in Schulen und Unterrichtsräumen nicht gestattet. Bitte gehen Sie mit dem Inventar und den Räumen pfleglich um. Sporthallen und Bewegungsräume dürfen nur mit hallengeeigneten und sauberen Schuhen (keine Straßenschuhe, keine schwarze Sohle) betreten werden.

Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Sinsheim.

Sinsheim, den 2. Juni 2022

Informationen zum Datenschutz im Rahmen unseres Online-Auftritts finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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